Service für Zahnärzte


Tätigkeitsschwerpunkt

Nach Abschluss des Curriculums Implantologie besteht die Möglichkeit den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie zu erlangen. Hierfür bietet das DZOI die Begleitung durch einen Mentor an, bis Erfahrung und Behandlungsergebnisse quantitativ zur Führung des "Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie" berechtigen. Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist auf dem Praxisschild und sonstigen Informationsmedien (Briefbogen, Telefonverzeichnis) wiedergabefähig.

Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz

Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist auf dem Praxisschild und sonstigen Informationsmedien (Briefbogen, Telefonverzeichnis) wiedergabefähig.

Um die Zertifizierung können sich approbierte Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit,
  2. Setzen und/oder Versorgen von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 80 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen,
  3. Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Die Indikationsklassen beinhalten:

  1. Einzelzahnersatz
  2. Reduzierter Restzahnbestand
  3. Freiendsituation
  4. Zahnloser Kiefer 

Als Zeiten implantologischer Tätigkeit können auch Zeiten der assistenz(zahn)ärztlichen Tätigkeit anerkannt werden. Die prothetische Versorgung von Implantaten(Implantatprothetik) gilt als implantologische Tätigkeit. Für rein chirurgisch tätige Zahnärzte/innen und Ärzte/innen für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die Fortbildung in zahnärtzlicher Prothetik durch Bescheinigungen über die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen mit Lernzielkontrolle nachzuweisen.

Die Konsensuskonferenz ist der Auffassung, dass man bei Erfüllung dieser Bedingungen davon ausgehen kann, dass ein Zahnarzt/in nachhaltig auf dem Gebiet der Implantologie tätig und entsprechend fortgebildet ist, die entsprechende Angabe also "wahr und nicht irreführend ist" und damit die Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt sind.

Für die Verlängerung der Berechtigung zur Führung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie sind nur die Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien zu erbringen.

 

Der Curriculavorstand wird nach eingehender Sichtung und Prüfung der eingereichten Unterlagen dem Teilnehmer das schildfähige Zertifikat zum „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" überreichen.

Verlängerung des TSP

Für die Verlängerung des TSP Implantologie nach 5 Jahren werden insgesamt 200 Fortbildungsstunden oder entsprechende anerkannte Fortbildungspunkte benötigt.

Zusätzlich müssen 200 Implantate oder 80 Fälle nachgewiesen werden. Als Erklärung reicht eine schriftliche eidesstattliche Versicherung (Zertifikat, Verwaltungspauschale).

TSP Implantologie € 500,— plus MWST
Verlängerung TSP € 100,— plus MWST

×