Müssen jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden?

Mit dem am 01.08.2022 in Kraft getretenen neuen Nachweisgesetz stellt sich für Arbeitgeber und damit auch Zahnarztpraxen die Frage, ob jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden müssen. Und dies ist nur ein Beispiel dafür, was es heißt, als Praxisinhaberin und -inhaber im Vertragsrecht immer auf dem Laufenden zu bleiben. Das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e. V. (DZOI) führt deshalb gemeinsam mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Daniel Gröschl eine Fortbildung „Vertragsrecht“ durch. Die aktuellen Termine sind im Fortbilungskalender zu finden.

Neues Nachweisgesetz: nur Arbeitsverträge ab 01.08.2022 betroffen
Bezüglich der aktuellen Fragestellung, welche Auswirkungen das neue Nachweisgesetz auf Arbeitsverträge hat, stellt Medizinrechts-Experte Dr. jur. Daniel Gröschl fest, dass hiervon nur Neuverträge ab dem 01.08.2022 betroffen sind. „Das Nachweisgesetz regelt, über welche Inhalte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsverträgen schriftlich zu informieren sind. Mit der neuen Fassung setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie 2019/1152 der EU-Arbeitsbedingungen um, die transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen fördern soll“, erläutert der Rechtsanwalt. Mit dem neuen Nachweisgesetz kommen neben den Bestehenden weitere Unterrichtungspflichten hinzu, die in Arbeitsverträgen ab oder zum 01.08.2022 berücksichtigt werden müssen. Die größten Veränderungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sieht Dr. Daniel Gröschl bei zusätzlichen Unterrichtungspflichten in Bezug auf Kündigungsverfahren, Fortbildungsansprüchen, Zusammensetzung der Vergütung, Ruhepausen und -zeiten, Überstunden und betrieblicher Altersversorgung. „Verstöße gegen Unterrichtungspflichten führen nicht zur Unwirksamkeit von Arbeitsverträgen, können nach § 4 Abs. 1 und 2 NachweisG aber mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro sanktioniert werden. Es ist also ratsam, aktuelle und Musterarbeitsverträge von Zahnarztpraxen entsprechend der neuen Gesetzeslage zu prüfen und zu ergänzen.“

Mit der DZOI-Fortbildung fit in Vertragsrecht
„In Gesprächen mit unseren DZOI-Mitgliedern stellen wir immer wieder fest, dass es viele Fragen rund um das Vertragsrecht gibt“, sagt DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels. „Jemand will seine Praxis erweitern oder sich mit Kollegen zusammenschließen. Andere wollen Mitarbeitende am Umsatz beteiligen, ihre Praxis verkaufen oder übergeben. In jedem dieser Fälle sollten die grundlegenden vertraglichen Voraussetzungen bekannt sein, auch um Fallstricke zu vermeiden und für alle Seiten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die DZOI-Fortbildung zum Vertragsrecht leistet genau das.“ Behandelt werden dort diese entscheidenden Vertragsformen für Praxisinhaberinnen und -inhaber:

Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen und MVZ inklusive Unternehmensentwicklung, Gewinnverteilung, Konfliktlösungsstrategien

Praxiskaufverträge inklusive Praxiswertbestimmung, Bedingungen, übergehende Verträge, Übergaben, Schenkungsfreibetrag, Umsatzsteuer auf Veräußerungsgewinn

Anstellungsverträge inklusive neuem Nachweisgesetz, Umsatzbeteiligung, Befristung, Kurzarbeitergeld

Für die Fortbildungen werden ein Zertifikat und Fortbildungspunkte vergeben. Kosten: DZOI-Mitglieder 180,00 Euro, Gäste 250 Euro. Aktuelle Termine sind im Fortbildungkalender zu finden. Anmeldungen in der DZOI-Geschäftsstelle: 0871-66 00 934, office@dzoi.de

Zur Person
Dr. jur. Daniel Gröschl ist Fachanwalt für Medizinrecht und hat sich 2019 mit der Kanzlei für Medizinrecht und Gesundheitswirtschaft MedRecht in Düsseldorf selbständig gemacht. Sein Beratungsschwerpunkt liegt unter anderem im zahnärztlichen Gesellschafts- und Vertragsrecht. Als Experte ist er auch bei den Gutachtertagungen des DZOI tätig.

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