Versicherungscheckliste zur Praxisabgabe

Unser förderndes Mitglied nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG hat wertvolle Tipps für die Praxisabgabe, die wir unseren Mitgliedern hier gerne zur Verfügung stellen wollen:

Die gesamte Praxisabgabe ist sehr facettenreich und umfasst u. a. Themen wie z. B. den Datenschutz (Patientendaten), Arbeitrecht, Kaufvertrag, steuerliche Aspekte, etc. Auch im Versicherungsbereich gibt es Themen, die zu beachten sind, um einen reibungslosen Übergang in den wohlverdienten Ruhestand zu gewährleisten:

1. Nachversicherung der Berufshaftpflichtversicherung:
In der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte kommt es darauf an, wann der Schaden eintritt – nicht wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens). Insofern ist eine Nachhaftungsversicherung unerlässlich, da die Schäden auch nach der Praxisabgabe eintreten können.

In neuen guten Bedingungswerken ist die Nachhaftungsversicherung automatisch und beitragsfrei mit versichert. Wenn noch nicht geschehen, sollte auf ein modernes Bedingungswerk umgestellt werden oder ggf. rechtzeitig der Versicherer gewechselt werden.

Bei gelegentlicher Tätigkeit bzw. Praxisvertretungen ist eine sogenannte Ruhestandsversicherung möglich. Unerlässlich ist die Weiterführung der privaten Haftpflichtversicherung, die häufig in der Berufshaftpflichtversicherung integriert ist.

2. Rechtsschutzversicherung:
Beim Verkauf der Praxis werden wichtige Verträge geschlossen. Spätestens jetzt empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtsschutz. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsbeginn mindestens 3 Monate vor dem Verkauf der Praxis liegen sollte, damit die Wartezeit abgelaufen ist und der Versicherer sich nicht auf den Ausschluss der Vorvertraglichkeit berufen kann.

3. Praxisinventarversicherung:
Die Praxisinventarversicherung geht automatisch auf den Käufer über, wenn nicht innerhalb von einem Monat gekündigt wird.

4. PKV-Vorauszahlungsmodell:
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können in der Regel bis zum 2,5 fachen Jahresbeitrag im Voraus bezahlt werden. Dies macht insbesondere im letzten Jahr der aktiven Tätigkeit mit hohem Steuersatz Sinn, da je nach Tarif zwischen 80 und 90% des Beitrags in dem Jahr abgesetzt werden können. In der Regel ist der Steuersatz bei Rentenbezug geringer, sodass sich im Vergleich zu einer laufenden Beitragszahlung eine echte Steuerersparnis ergibt.
Darüber hinaus wird bei diversen Gesellschaften noch ein Skonto von max. 4% gewährt.

5. Basisrente als zusätzliche Altersvorsorge:
In der sog. Basisrente sind sichere Nachsteuer-Renditen von über 3% möglich.

Die Absetzbarkeit der Beiträge in diesem Jahr beträgt 84%, steigend in 2%-Schritten auf 100% im Jahr 2025. Besteuerung der Rente in 2017: 74%, steigend auf 100% im Jahr 2040. Das heißt, die prozentuale Absetzbarkeit des Beitrags ist höher als die Besteuerung der Rente.

In die Basisrente kann eine 100%-ige Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Ggf. macht es Sinn, die Rente auf den Ehepartner abzuschließen (bei stark unterschiedlichen Versorgungsansprüchen).

Eine Beispielrechnung zur Rendite: Einzahlung von 40.000,- € in eine Basisrente der Allianz (Alter 62), 60% Hinterbliebenenrente, steigende Rente ab dem 5. Jahr. Die monatliche Rente in Höhe von 141,- €, p. a. 1.692,- €.
Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung beträgt die Rendite: 3,51 % nach Steuern.
Eine Alternativanlage müsste 4,88 % vor Steuern erreichen.

Bei Rückfragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an:

Nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG
Max-Planck-Str. 4
50858 Köln
Tel.: 02234-694 690783010
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