Service für Zahnärzte


Tätigkeitsschwerpunkt

Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung zum Laserschutzbeauftragten erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des Deutschen Zentrums für orale Implantologie, das als Anbieter für diesen Kurs zertifiziert ist.

Damit dürfen Sie in der Zahnheilkunde mit dem Lasergerät grundsätzlich arbeiten.

Die Fachkunde als LSB und als fachkundige Person ist so zu verstehen, dass eine fachkundige Person für Arbeitssicherheit noch mehr Bereiche abdeckt, als ein reiner Laserschutzbeautragter. Mit dem Laserschutzbeauftragen erfüllen Sie aber bereits alle rechtlichen Anforderungen, um den Laser in Ihrer Praxis einsetzen zu dürfen. 

 

Tätigkeitsnachweis über 80 Stunden:

Die Teilnehmer erhalten ein Nachweisheft (Practical Coursebook) mit nach Hause, in dem Sie 80 Stunden Arbeit mit dem Laser dokumentieren müssen. Nach Einreichung der Unterlagen beim Curriculumbeauftragten des DZOI,, Herrn Dr. Thomas Freiherr von Landenberg und deren positiver Bewertung, stellt das DZOI das Diplom über den Erwerb der Fachkunde in Laserzahnmedizin aus.

Tätigkeitsschwerpunkt und Schildfähigkeit

Mit dem positiven Abschluss des Curriculum und dem Diplom des DZOI erwirbt der Zahnarzt die Fachkunde in Laserzahnmedizin. Damit ist er in Deutschland zum Führen des „Tätigkeitsschwerpunktes Laserzahnmedizin” am Praxisschild ermächtigt.

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